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BGH, 04.10.2007 - 2 StR 411/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 29 BtMG
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; zum Eigenkonsum bestimmte Betäubungsmittel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafzumessung bei unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit über eine Waffe - Aufhebung des Strafausspruchs bei Änderung des Schuldspruchs
- Judicialis
StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
Strafbarkeit des bewaffneten Besitzes von Betäubungsmitteln - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 04.10.2007 - 2 StR 411/07
- BGH, 16.07.2008 - 2 StR 250/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei …
Auszug aus BGH, 04.10.2007 - 2 StR 411/07
Der Angeklagte hat sich damit des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5).
- BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07
Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …
Doch wird der neue Tatrichter bei der Prüfung des minder schweren Falls nach § 30 a Abs. 3 BtMG zu bedenken haben, dass das tatbestandsmäßige Mitsichführen der Schusswaffe nur den kurzen Zeitraum bis zur festen Installation der Selbstschussanlage betrifft und auch nur den zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmten Anteil der Cannabisanpflanzung, nicht hingegen auch den - nach den Feststellung größeren - zum Eigenkonsum bestimmten Anteil erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 2 StR 411/07).